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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09 AS   

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https://dejure.org/2009,12583
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09 AS (https://dejure.org/2009,12583)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2009 - L 19 B 39/09 AS (https://dejure.org/2009,12583)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2009 - L 19 B 39/09 AS (https://dejure.org/2009,12583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erstattung doppelter Mietzahlungen trotz Fehlens einer vorherigen schriftlichen Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger; Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - L 19 AS 61/08

    Hartz-IV-Empfänger muss Maklercourtage selbst bezahlen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Auch der Senat hat dies in bislang entschiedenen Fällen für erforderlich gehalten (z.B. Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08 -, Revision anhängig unter B 4 AS 28/09 R -).

    Bei Umzugskosten handele es sich um die Kosten des Umzugs selbst, nicht um Kosten, die mit dem Umzug lediglich zusammenhängen (Urteil des Senats vom 02.03.2009 - a.a.O. -).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung beschränken sich die nach § 22 Abs. 3 S. 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu übernehmenden Umzugskosten auf die eigentlichen Kosten des Umzugs, wie etwa Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft, erforderliche Versicherung, Benzinkosten und Verpackungsmaterial (Urteile des BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R -, vom 01.07.2009 - B 4 AS 22/08 R -).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Auch der Senat hat dies in bislang entschiedenen Fällen für erforderlich gehalten (z.B. Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08 -, Revision anhängig unter B 4 AS 28/09 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Da auch Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht gegeben ist, besteht ein Anspruch auf Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe ab dem 17.08.2009, dem Tag der Vorlage des Bescheides über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II vom 30.06.2009, mit dem die aktuellen Bedürftigkeit der Kläger nachgewiesen worden ist (vgl. zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beschlüsse des Senats vom 08.10.2008 - L 19 B 11/08 AS - sowie vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Wäre eine Verweigerung der Zustimmung ab diesem Zeitpunkt als rechtswidrig anzusehen, käme eine Ersetzung ggf. in Betracht (vgl. zur Ersetzung im einstweiligen Rechtsschutz Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.05.2009 - L 32 AS 612/09 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09
    Da auch Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht gegeben ist, besteht ein Anspruch auf Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe ab dem 17.08.2009, dem Tag der Vorlage des Bescheides über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II vom 30.06.2009, mit dem die aktuellen Bedürftigkeit der Kläger nachgewiesen worden ist (vgl. zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beschlüsse des Senats vom 08.10.2008 - L 19 B 11/08 AS - sowie vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - L 19 AS 2274/14

    Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

    Zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II zählen auch unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.2009 - L 19 B 39/09 AS und vom 21.01.2009 - L 19 B 243/08 AS; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2014 - L 12 AS 290/14; Luik in Eicher, SGB 11, 3.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 42/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Teilweise wird vertreten, die Verpflichtung zur doppelten Mietzahlung gehöre zu den Unterkunftskosten i.S.d. § 22 Abs. 1 SGB II (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.9.2009 - L 19 B 39/09 AS).
  • SG Magdeburg, 26.09.2017 - S 43 AS 1177/13
    Zu den Wohnungsbeschaffungskosten können auch doppelte Mietaufwendungen gehören, wenn sie unvermeidbar sind und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um diese so gering wie möglich zu halten (Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 21. Januar 2015, Az. L 19 AS 2274/14 B, Rn. 12 unter Hinweis auf Senatsbeschlüsse vom 23.09.2009, Az. L 19 B 39/09 AS und vom 21.01.2009, L 9 B 243/08 AS; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2014, L 12 AS 290/14; Luik in Eicher, SGB 11, 3.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2014 - L 7 AS 1166/13
    Es kann dabei im Ergebnis dahinstehen, ob im Rahmen eines Wohnungswechsels anfallende Überschneidungskosten als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II in der bis zum 31. März 2012 gültigen Fassung (a.F.) bzw. nach § 22 Abs. 6 SGB II in der aktuellen Fassung einzuordnen sind (so die überwiegende Meinung in Literatur und Rechtsprechung sowie die ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 7 AS 592/11 B - und Urteil vom 31. März 2014 - L 11 AS 1445/10 - Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: Oktober 2012, § 22 Rn 296 m.w.N.), oder ob die etwaige Verpflichtung zur doppelten Mietzahlung zu den Unterkunftskosten iSv § 22 Abs. 1 SGB II zu rechnen ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2009 - L 19 B 39/09 AS), weil weder die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nach § 22 Abs. 3 SGB II a.F. noch die nach § 22 Abs. 1 SGB II erfüllt sind.
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